- Befreiung von der Ausweispflicht
Befreiung von der Ausweispflicht
- Verlust/Wiederauffinden Personalausweis/Reisepass
Hier können Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass als Verlust melden und auch das Wiederauffinden anzeigen.
- Übermittlungssperren im Melderegister
Die Stadtverwaltung Osnabrück weist darauf hin, dass Sie gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
- Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre wird eingerichtet, wenn eine Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht.
- Abmeldung
Die Abmeldung ist bei einem Auszug aus einer Wohnung oder einem Wegzug ins Ausland vorzunehmen.
- Anmeldung in Osnabrück (Zuzug)
Sie ziehen aus einer anderen Stadt nach Osnabrück
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (zum Beispiel Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, Bußgeldentscheidungen) eingetragen.
- Auskünfte aus dem Melderegister
Über welche Daten darf die Meldebehörde Auskunft geben
- Beglaubigungen
Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie/Abschrift mit dem Originaldokument beziehungsweise der Unterschrift auf einem Schriftstück.
- Ermittlungen (Außendienst)
Ermittlungstätikgeiten für verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung.
- Expresspass
Wer kurzfristig verreisen muss, kann einen Expresspass beantragen.
- Fischereischein
Berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
- Kinderreisepass
Kinder benötigen für Reisen ins Ausland ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
- Melde- /Aufenthaltsbescheinigung
Nachweis über die Adresse und gegebenenfalls weitere persönliche Daten
- Personalausweis
Informationen zum Personalausweis
- Reisepass
Dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.
- Ummeldung
Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Osnabrück.
- Untersuchungsberechtigungsschein
Zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Antritt einer Arbeitsstelle.
- Vorläufiger Personalausweis
Vorläufiges Identitätsdokument, dass Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.
- Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.
- Wehrerfassung
Information zur Registrierung aller Wehrpflichtigen