Fischereischein


Berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern

Leistungsbeschreibung


Personen mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Osnabrück, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt haben, können in Osnabrück einen Fischereischein erwerben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild 37 x 52 Millimeter
  • Nachweis über die abgelegte Fischerprüfung
  • bei Minderjährigen: Zustimmung eines Sorgeberechtigten
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

Welche Gebühren fallen an?


45,00 Euro

Rechtsgrundlage


Niedersächsiches Fischereigesetz

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Bürgeramt