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Berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern

Leistungsbeschreibung

Personen mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Osnabrück, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt haben, können in Osnabrück einen Fischereischein erwerben.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild 37 x 52 Millimeter
  • Nachweis über die abgelegte Fischerprüfung
  • bei Minderjährigen: Zustimmung eines Sorgeberechtigten
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

45,00 Euro

Niedersächsiches Fischereigesetz

FB32

Kontakt

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  • Bürgeramt