Fischereischein
Berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern
Leistungsbeschreibung
Personen mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Osnabrück, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt haben, können in Osnabrück einen Fischereischein erwerben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild 37 x 52 Millimeter
- Nachweis über die abgelegte Fischerprüfung
- bei Minderjährigen: Zustimmung eines Sorgeberechtigten
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
45,00 Euro
Rechtsgrundlage
Niedersächsiches Fischereigesetz
Amt/Fachbereich
FB32