Die Stadt Osnabrück bemüht sich, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite service.osnabrueck.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Videos
  • Geodaten
  • Ausfüllbare PDF-Dokumente
  • iFrames

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Videos auf den oben aufgeführten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdensprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. Zukünftige Videos werden mit vorlesbaren Texten ergänzt.

Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht für blinde Menschen darstellbar.

Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei umprogrammiert werden. Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.

Nicht alle Inhalte können direkt unter service.osnabrueck.de erstellt werden, sondern müssen über iFrames abgebildet werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Bewertung durch stark seheingeschränkte und erblindete Nutzer, die diese Websites getestet haben.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Über das hier hinterlegte Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Alternativ wenden Sie sich an:

Stadt Osnabrück
Die Oberbürgermeisterin
Bierstraße 28
D-49074 Osnabrück
Telefon: 0541 323-0

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de