Übermittlungssperren im Melderegister
Übermittlungssperren im Melderegister
Textblöcke ein-/ausklappenDie Stadtverwaltung Osnabrück weist darauf hin, dass Sie gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Leistungsbeschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
§ 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 sowie § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Was sollte ich noch wissen?
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie das Recht haben, Ihre Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Amt/Fachbereich
FB32
Links & Onlinedienste
Übermittlungssperren (Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz)Zur Antragstellung und Kontaktaufnahme müssen Sie sich anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.