Auskünfte aus dem Melderegister

Über welche Daten darf die Meldebehörde Auskunft geben

Worum geht es?

Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschrift
  • Doktorgrad

(= einfache Melderegisterauskunft)

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm darüber hinaus Auskunft gegeben werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Führere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort.

(= erweiterte Melderegisterauskunft)

Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie online beantragen.

Sie können darüber hinaus über Online-Angebote auf der rechten Seite eine Haushaltsbescheinigung beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

9,00 Euro einfach Melderegisterauskunft (privat)

12,00 Euro einfache Melderegisterauskunft (gewerblich)

20,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft

An wen muss ich mich wenden?