Auskünfte aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
(= einfache Melderegisterauskunft)
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm darüber hinaus Auskunft gegeben werden über
- Tag und Ort der Geburt
- Führere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
(= erweiterte Melderegisterauskunft)
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie online beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
9,00 Euro einfach Melderegisterauskunft (privat)
12,00 Euro einfache Melderegisterauskunft (gewerblich)
20,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Amt/Fachbereich
FB32