Auskünfte aus dem Melderegister


Leistungsbeschreibung


Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschrift
  • Doktorgrad

(= einfache Melderegisterauskunft)

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm darüber hinaus Auskunft gegeben werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Führere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort.

(= erweiterte Melderegisterauskunft)

Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie online beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


9,00 Euro einfach Melderegisterauskunft (privat)

12,00 Euro einfache Melderegisterauskunft (gewerblich)

20,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft

Rechtsgrundlage


Bundesmeldegesetz

Amt/Fachbereich


FB32

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Kontakt

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  • Bürgeramt