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Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Leistungsbeschreibung

In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Hierbei wird unterschieden zwischen dem einfachen Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis

Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz beantragen und bezahlen. Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt und per Post versandt. Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, kann das Führungszeugnis direkt an die genannte Behörde geschickt werden.

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Beantragung auch durch einen Sorgeberechtigten möglich.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn

  • die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 32 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorgesehen ist oder
  • dieses Führungszeugnis benötigt wird für:   
    • die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

  • Ihren elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • die entsprechende 6-stellige PIN,
  • ein Smartphone oder ein Katenlesegerät, um sich online auszuweisen und
  • eine entsprechende Software (z.b. die kostenlose AusweisApp2)
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichen

13,00 Euro

Die Übersendung des Führungszeugnisses wird nach ca. zwei Wochen erfolgen. 

Belegarten:

  • N - wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (zum Beispiel Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben an der Universität/Hochschule)
  • O - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Eintragungen als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
  • P - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

FB32

Alternativ können Sie das Führungszeugnis persönlich beim Bürgeramt beantragen, hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Bürgeramt