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Personalausweis - beantragen


Personalausweis beantragen, ändern oder verlängern

Leistungsbeschreibung

Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Ihren Personalausweis beantragen Sie persönlich im Bürgeramt. Einen neuen Personalausweis beantragen Sie, wenn Ihr bisheriger Personalausweis demnächst abläuft, Sie demnächst 16 Jahre alt werden, Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder sich Ihr Name geändert hat.

Wenn Sie umgezogen sind und sich Ihre Adresse geändert hat, erfolgt die Änderung auf dem Personalausweis im Rahmen der Ummeldung

Ihren Personalausweis beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt.

  1. Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um Ihren Personalausweis zu beantragen.
  2. Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
  3. Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist. 
  4. Sie holen Ihren neuen Personalausweis am Serviceschalter im Bürgeramt ab. Dies ist jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Wenn sich Ihr Hautpwohnsitz außerhalb der Stadt Osnabrück befindet, können Sie Ihren Personalausweis nur dann bei der Stadt Osnabrück beantragen, wenn Sie einen wichtigen Grund hierfür darlegen können.

  • Identitätsnachweis
    • zum Beispiel: alter Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles Passfoto (vor Ort erstellt oder vorab elektronisch übermittelt)

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht gewährt.

Sie können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Passfotos können direkt im Bürgeramt am Automaten erstellt werden. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich. Alternativ können Fotostudios Passfotos in elektronischer Form an das Bürgeramt übermitteln.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.