Personalausweis
Personalausweis
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Leistungsbeschreibung
Nutzen Sie auch die Online-Funktion ihres Personalausweises, um viele Dienstleistungen ganz einfach von zuhause aus erledigen zu können und wertvolle Zeit zu sparen!
Laden Sie sich einfach die AusweisApp2 hier herunter und erledigen Sie viele Behördengänge einfach von ihrem Computer oder Smartphone.
Unter anderem können Sie damit schon jetzt online
- ein Führungszeugnis beantragen
- sich für die Steuererklärung bei ELSTER registrieren
- Auskünfte aus ihrem Fahreignungsregister anfordern (z.B. Abfrage ihres Punktestandes)
- BaföG beantragen oder zurückzahlen lassen
- Rentenauskünfte anfordern.
Weitere Informationen zu den Online – Funktionen ihres Ausweises finden sie hier oder auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums. Auf der rechten Seite finden Sie zudem ein Informationsblatt zum digitalen Personalausweis.
Aktivierung Online-Funktion: Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktiverte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktivert ist, können Sie diese im Bürgeramt freischalten lassen. Gleichzeit haben Sie dort die Möglichkeit eine neue PIN zu vergeben oder Ihre alte PIN zu ändern. (Der Online-PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) wurde zum 29. Dezember 2023 eingestellt.)
Änderung der PIN: Sie können die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) von Zuhause oder im Bürgeramt neu setzen. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder diese durch dreimalige Falscheingabe blockert sein, dann können Sie diese im Bürgeramt ändern lassen.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises beachten Sie bitte das Feld „Welche Unterlagen werden benötigt“.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden),
- ein aktuelles Lichtbild,
- falls der Personalausweis für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, das auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss,
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Beantragung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Osnabrück ausgestellt worden ist,
Anforderungen an das Lichtbild:
Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Die Passbildschablonen finden Sie auf der rechten Seite unter "Externe Angebote".
Sie haben die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich.)
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweis stellen.
Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen, wird die Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises benötigt (den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Bereich "Dokumente").
Welche Gebühren fallen an?
Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.
Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.