Informationen zum Personalausweis

Leistungsbeschreibung


Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Nutzen Sie auch die Online-Funktion ihres Personalausweises, um viele Dienstleistungen ganz einfach von zuhause aus erledigen zu können und wertvolle Zeit zu sparen!

Laden Sie sich einfach die AusweisApp2 hier herunter und erledigen Sie viele Behördengänge einfach von ihrem Computer oder Smartphone.

Unter anderem können sie damit schon jetzt online

  • ein Führungszeugnis beantragen
  • sich für die Steuererklärung bei ELSTER registrieren
  • Auskünfte aus ihrem Fahreignungsregister anfordern (z.B. Abfrage ihres Punktestandes)
  • BaföG beantragen oder zurückzahlen lassen
  • Rentenauskünfte anfordern.

Weitere Informationen zu den Online – Funktionen ihres Ausweises finden sie hier oder auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums. Auf der rechten Seite finden Sie zudem ein Informationsblatt zum digitalen Personalausweis.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Was passiert, wenn Sie den PIN-Brief verloren haben, die PIN gesperrt ist oder Sie Ihre PIN vergessen haben? Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig. Sie können unter folgendem Link einen PIN-Rücksetzbrief beantragen www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Der PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Unter dem genannten Link können Sie ebenfalls die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte beantragen.

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises beachten Sie bitte das Feld „Welche Unterlagen werden benötigt“.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden),
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • falls der Personalausweis für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, das auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Beantragung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Osnabrück ausgestellt worden ist,

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Die Passbildschablonen finden Sie auf der rechten Seite unter "Externe Angebote".

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweis stellen.

Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen, wird die Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises benötigt (den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Bereich "Dokumente").

Welche Gebühren fallen an?


Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Anträge / Formulare


Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?


n begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.

Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.

Kontakt
Bürgeramt