Personalausweis


Informationen zum Personalausweis

Leistungsbeschreibung


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

Nutzen Sie auch die Online-Funktion ihres Personalausweises, um viele Dienstleistungen ganz einfach von zuhause aus erledigen zu können und wertvolle Zeit zu sparen!

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Unter anderem können Sie damit schon jetzt online

  • ein Führungszeugnis beantragen
  • sich für die Steuererklärung bei ELSTER registrieren
  • Auskünfte aus ihrem Fahreignungsregister anfordern (z.B. Abfrage ihres Punktestandes)
  • BaföG beantragen oder zurückzahlen lassen
  • Rentenauskünfte anfordern.

Weitere Informationen zu den Online – Funktionen ihres Ausweises finden sie hier oder auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums. Auf der rechten Seite finden Sie zudem ein Informationsblatt zum digitalen Personalausweis.

Aktivierung Online-Funktion: Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktiverte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktivert ist, können Sie diese im Bürgeramt freischalten lassen. Gleichzeit haben Sie dort die Möglichkeit eine neue PIN zu vergeben oder Ihre alte PIN zu ändern. (Der Online-PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) wurde zum 29. Dezember 2023 eingestellt.) 

Änderung der PIN: Sie können die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) von Zuhause oder im Bürgeramt neu setzen. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder diese durch dreimalige Falscheingabe blockert sein, dann können Sie diese im Bürgeramt ändern lassen. 

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises beachten Sie bitte das Feld „Welche Unterlagen werden benötigt“.

Verfahrensablauf


  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
     

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen


  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden),
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • falls der Personalausweis für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, das auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Beantragung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Osnabrück ausgestellt worden ist,

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Die Passbildschablonen finden Sie auf der rechten Seite unter "Externe Angebote".

Sie haben die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich.)

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweis stellen.

Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen, wird die Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises benötigt (den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Bereich "Dokumente").

Welche Gebühren fallen an?


  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Bearbeitungsdauer


Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Anträge / Formulare


Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?


In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.

Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgeramt