Personalausweis

Informationen zum Personalausweis

Worum geht es?

Nutzen Sie auch die Online-Funktion ihres Personalausweises, um viele Dienstleistungen ganz einfach von zuhause aus erledigen zu können und wertvolle Zeit zu sparen!

Laden Sie sich einfach die AusweisApp2 hier herunter und erledigen Sie viele Behördengänge einfach von ihrem Computer oder Smartphone.

Unter anderem können sie damit schon jetzt online

  • ein Führungszeugnis beantragen
  • sich für die Steuererklärung bei ELSTER registrieren
  • Auskünfte aus ihrem Fahreignungsregister anfordern (z.B. Abfrage ihres Punktestandes)
  • BaföG beantragen oder zurückzahlen lassen
  • Rentenauskünfte anfordern.

Weitere Informationen zu den Online – Funktionen ihres Ausweises finden sie hier oder auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums. Auf der rechten Seite finden Sie zudem ein Informationsblatt zum digitalen Personalausweis.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Was passiert, wenn Sie den PIN-Brief verloren haben, die PIN gesperrt ist oder Sie Ihre PIN vergessen haben? Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig. Sie können unter folgendem Link einen PIN-Rücksetzbrief beantragen www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Der PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Unter dem genannten Link können Sie ebenfalls die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte beantragen.

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises beachten Sie bitte das Feld „Welche Unterlagen werden benötigt“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden),
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • falls der Personalausweis für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, das auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Beantragung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Osnabrück ausgestellt worden ist,

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Die Passbildschablonen finden Sie auf der rechten Seite unter "Externe Angebote".

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweis stellen.

Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen, wird die Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises benötigt (den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Bereich "Dokumente").

Welche Gebühren fallen an?

Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Einschalten/Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

Änderung bzw. Neusetzung der PIN: 6,00 Euro

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Was sollte ich noch wissen?

Informieren Sie sich auch über den digitalen Personalausweis unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis oder über den entsprechenden Info-Flyer im Bereich "Dokumente".

An wen muss ich mich wenden?