BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vorläufiger Reisepass


Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.

Leistungsbeschreibung

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.

Der Antragsteller muss volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann.

  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • ein aktuelles Lichtbild.

Falls der vorläufige Reisepass für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind bei der Beantragung persönlich anwesend sein muss.

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablone für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.

Sie haben auch die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20m möglich.)

Gebühr: 52,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 96,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

26,00 Euro

Geltungsdauer: 1 JAHR
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA.

Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport