Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Vorläufiger Reisepass, der sofort ausgestellt wird
Leistungsbeschreibung
Der vorläufige Reisepass ist ein Ausweisdokument, das Ihnen sofort ausgestellt werden kann. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie unverzüglich einen Reisepass benötigen und dass die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.
Im Unterschied zum regulären Reisepass enthält der vorläufige Reisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher gelten bei der Einreise in einige Länder andere Bedingungen als bei einem regulären Reisepass.
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Reisepasses überbrücken. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Reisepass gleichzeitig beantragen.
Ein vorläufiger Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden.
Verfahrensablauf
Ihren vorläufigen Reisepass beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt.
- Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um Ihren Reisepass zu beantragen.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Stadt Osnabrück
- Sie können glaubhaft darlegen, dass Sie unverzüglich einen Reisepass benötigen
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätsnachweis
- zum Beispiel: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- aktuelles Passfoto (vor Ort erstellt oder vorab elektronisch übermittelt)
Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
- Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter (Abschnitt "Links")
- Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile (bei Nicht-Deutschen: elektronischer Aufenthaltstitel reicht nicht)
- Bei nicht verheirateten Eltern: Sogerechtserklärung
- Bei nur einer erziehungsberechtigten Person: Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 26,00 (unabhängig vom Alter)
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht gewährt.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird direkt bei Ihrem Termin im Bürgeramt ausgestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Passfotos können direkt im Bürgeramt am Automaten erstellt werden. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich. Alternativ können Fotostudios Passfotos in elektronischer Form an das Bürgeramt übermitteln.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr.
Im Unterschied zum regulären Reisepass enthält der vorläufige Reisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher gelten bei der Einreise in einige Länder andere Bedingungen als wenn Sie mit einem regulären Reisepass einreichen. Ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise in Ihr Zielland ausreicht, erfahren Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.