Vorläufiges Identitätsdokument, dass Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.

Leistungsbeschreibung


Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig.

Eine Verlängerung ist nicht möglich!

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • im Passformat (45 x 35 mm)
    • im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen

bei Verlust

  • Vorlage einer Verlustanzeige
  • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Reisepass beziehungsweise Kinderausweis,
  • ein aktuelles Lichtbild,
  • falls der vorläufige Personalausweis für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei, sowie der Passbildschablone für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder.

Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.

Welche Gebühren fallen an?


10,00 Euro

Eine Gebührenreduzierung beziehungsweise Gebührenbefreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage


Personalausweisgesetz

Was sollte ich noch wissen?


Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht  möglich.

Bei Verlust Ihres Personalausweises legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Ausweises Ihren Reisepass (falls vorhanden) vor.

Der Führerschein reicht nicht aus.

Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt
Bürgeramt