Wer kurzfristig verreisen muss, kann einen Expresspass beantragen.

Leistungsbeschreibung


Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags wird der Expresspass in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert.

Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.

Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

 

Welche Gebühren fallen an?


Expresszuschlag: 32,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

Rechtsgrundlage


Passgesetz

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt
Bürgeramt