Expresspass
Expresspass
Wer kurzfristig verreisen muss, kann einen Expresspass beantragen.
Leistungsbeschreibung
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags wird der Expresspass in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert.
Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Verfahrensablauf
- Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
- in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist
- Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass
- Ein aktuelles Lichtbild (für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene und der Passbildschablone Kind. (Sie haben auch die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Metern möglich.)
Sie haben die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20m möglich.)
Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.
Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)