Ummeldung
Ummeldung
Textblöcke ein-/ausklappenWohnungswechsel innerhalb der Stadt Osnabrück.
Leistungsbeschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Für die Ummeldung müssen Sie persönlich vorsprechen.
Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Formular wird per EDV mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
- Personalausweis, sowie gegebenenfalls Ausweise der Familienmitglieder
- für ausländische Staatsangehörige: Reisepass beziehungsweise Identitätskarte bei Staatsangehörigen der EU.
- Wohnungsgeberbescheinigung (den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Dokumente").
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Auch den Wohnungswechsel innerhalb der Stadt müssen Sie binnen zwei Wochen der Meldebehörde anzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Anträge / Formulare
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Denken Sie bitte daran, Ihre Fahrzeugdokumente ändern zu lassen. Die Anschrift muss nach dem Wohnungswechsel unverzüglich aktualisiert werden. Wenn Sie innerhalb von Osnabrück umziehen, ändert sich das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges nicht.
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