Ummeldung
Ummeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei Umzug innerhalb des Stadtgebiets von Osnabrück oder Tausch von Hauptsitz und Nebenwohnsitz (sogenannte Statuswechsel). Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühstens am Tag des tatsächlichen Umzugs verarbeitet werden.
Bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Als Nachweis über die Ummeldung erhalten Sie eine amtliche Meldebestätigung.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
Für Personen, für die eine Betreuung oder Pflege bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der betreuuenden oder pflegenden Person.
Verfahrensablauf
Die Ummeldung des Wohnsitzes kann durch den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang vorgenommen werden. Neben Einzelanmeldungen sind auch Ummeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Ummeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Adressaufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
Konkrete verläuft die elektronische Ummeldung des Wohnsitzes in 4 Schritten:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Auch ist die Ummeldung in Osnabrück persönlich nach Terminvereinbarung möglich (siehe: Hinweise und Besonderheiten)
Voraussetzungen
Um den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen zu können, muss es sich (aktuell) um einen Umzug innerhalb Deutschlands handeln und Sie müssen über einen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union verfügen. Zudem kann der Onlinedienst nur die Anmeldung oder Ummeldung eines Hauptwohnsitzes vornehmen. (Ein Nebenwohnsitz kann weder angemeldet noch abgemeldet werden - der Status eines vorhandenen Nebenwohnsitzes bleibt unebrührt.)
Der Online-Dienst wird stetig weiterentwickelt. Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten werden hier stets aktualisiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie
- ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät.
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine gültige eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
- ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. ein BundID-Konto.) Die dort hinterlegte E-Mail-Adresse wird für Benachrichtigungen an Sie genutzt.
- die AusweisApp, um bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion eine sichere Verbindung zwischen Dienstanbieter, Ausweis und NFC-fähigem Smartphone bzw. Kartenlesegerät herstellen zu können,.Diese ermöglicht einen verschlüttelten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst.
- eine Wohnungsgeberstätigung, wenn die Wohning nicht Ihr Eigentum ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01. November 2015) in Bezug auf die neue Wohnung
- Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine gültige eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN
Welche Gebühren fallen an?
Sowohl Online-Dienst als aus Ummeldung sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erfolgen.
Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kann ein kostenspieliges Bußgeld nach sich ziehen.
Bearbeitungsdauer
Für Sie dauert die Bearbeitung ca. 15 Minuten. Wobei 10 Minuten zum Eingeben Ihrer Daten benötigt werden (siehe Verfahrensablauf: Schritt 1) und 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten benötigt werden (siehe Verfahrensablauf: Schritt 3).
Die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde nimmt bis zu 3 Werktage in Anspruch (siehe Verfahrensablauf: Schritt 3).
Hinweise / Besonderheiten
Persönliche Ummeldung des Wohnsitzes im Bürgerarmt
Verfahrensablauf
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist persönlich nach Terminvereinbarung möglich. Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- zusätzlich bei Bevollmächtigung:
- Ummeldung bei einer Meldebehörde
- Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Weitere Informationen
Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Formular wird per EDV mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift