Ummeldung
Ummeldung
Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Osnabrück.
Worum geht es?
Für die Ummeldung müssen Sie persönlich vorsprechen.
Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger nehmen die Ummeldung im Bürgeramt vor.
Drittstaatsangehörige nehmen die Ummeldung in der Ausländerbehörde vor.
Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Formular wird per EDV mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, sowie gegebenenfalls Ausweise der Familienmitglieder
- für ausländische Staatsangehörige: Reisepass beziehungsweise Identitätskarte bei Staatsangehörigen der EU.
- Wohnungsgeberbescheinigung (den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Dokumente").
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Auch den Wohnungswechsel innerhalb der Stadt müssen Sie binnen zwei Wochen der Meldebehörde anzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Denken Sie bitte daran, Ihre Fahrzeugdokumente ändern zu lassen. Die Anschrift muss nach dem Wohnungswechsel unverzüglich aktualisiert werden. Wenn Sie innerhalb von Osnabrück umziehen, ändert sich das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges nicht.