Ausländerbehörde
Ausländerbehörde 32-12
In der Ausländerbehörde ist die Terminvergabe nur per E-Mail unter abh@osnabrueck.de oder telefonisch möglich. Die gestiegene Anzahl an vorliegenden Anträgen und die vermehrten Nachrichten lassen eine gewisse Wartezeit jedoch leider unvermeidbar werden. Um eine effektive Sachbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, von Mehrfachanfragen abzusehen!
Hinweis: Sollte Ihr Aufenthaltstitel in der Zwischenzeit ablaufen, gilt Ihre E-Mail als fristwahrende Antragstellung.
Ihre direkten Ansprechpartner in der Ausländerbehörde finden Sie hier
So erreichen Sie uns:
Ausländerbehörde
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 10 Uhr sowie
- Mittwoch von 14 bis 15 Uhr oder
- per E-Mail unter abh@osnabrueck.de
Außerhalb der o.g. telefonischen Sprechzeiten kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund von Vorsprachen nur eingeschränkt gewährleistet werden.
Diese Einrichtung gehört zu Bürgeramt und Ausländerbehörde .
Standort
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
Eine persönliche Vorsprache zu den o.g. Öffnungszeiten kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Dienstleistungen
- Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug)
- Asylangelegenheiten
- Aufenthaltstitel
- Ausländerbehörde Übersichtsseite
- Ausländische Studierende
- Einladung ausländischer Besucher/innen (Verpflichtungserklärung)
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)
- Ummeldung
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
- Niederlassungserlaubnis
- Anmeldung Hauptwohnsitz (Zuzug)