Ausländische Studierende
Ausländische Studierende
Textblöcke ein-/ausklappenInformationen zum Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel studienvorbereitende Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Innerhalb einer Woche nach Ihrer Einreise sind Sie verpflichtet, sich bei der Meldebehörde anzumelden. In Osnabrück melden Sie sich beim Bürgeramt an.
Hier können Sie direkt den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen können. Der Antrag muss innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums (oder spätestens drei Monate nach Einreise bei Studierenden aus nicht visumpflichtigen Ländern) gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, ob die erste Anmeldung und die erste Beantragung des Aufenthaltstitels im Rahmen einer Orientierungsveranstaltung der Hochschule angeboten wird und somit eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde nicht erforderlich ist.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden, da ansonsten Ihr Aufenthalt in Deutschland illegal wird. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Ab dem vierten Semester wird immer ein Leistungsnachweis gefordert.
Änderung der Lebensumstände oder Unterlagen nach der Erstbeantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis sind der Ausländerbehörde mit entsprechenden Belegen zu übermitteln. Eine Änderung Ihrer Lebensumstände liegt beispielsweise vor bei
- Änderungen des Wohnortes,
- Eheschließung oder Scheidung,
- Geburt eines Kindes,
- jeder Abbruch oder Wechsel des Studienganges oder -ortes.
Für die Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Heimatpasses/Ausweises ist immer die Botschaft Ihres Heimatlandes zuständig. Überprüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Passes/Ausweises. Sie sind verpflichtet, stets im Besitz eines gültigen Heimatpasses/Ausweises und eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Nutzung des Online-Dienstes sollten Sie mindestens die folgenden Unterlagen bereit halten:
- Ausweisdokument (z.B. Reisepass oder Passersatzpapier)
- aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis)
Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:
- Nachweise über das Studium oder studienvorbereitende Maßnahmen in Deutschland (z. B. Zulassung zum Studium, Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung),
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Einkommensnachweise, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto),
- Nachweis über die Krankenversicherung,
- Zustimmung der sorgeberechtigten Personen zum Aufenthalt in Deutschland, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde (z. B. der Eltern).
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 100,00 Euro
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung einer Aufenthatlserlaubnis für mehr als drei Monate: 93,00 Euro
Änderung der Aufenthaltserlaubnis durch Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 Euro
Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 13,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Diese und weitere Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.
Dokumente
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