Anmeldung Hauptwohnsitz (Zuzug)
Anmeldung Hauptwohnsitz (Zuzug)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Anmeldung einer Wohnung in Osnabrück muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühstens am Tag des tatsächlichen Einzugs verarbeitet werden.
Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Osnabrück werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Für Personen, für die ein Beetreuung oder Pflege bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der betreuuenden oder pflegenden Person.
Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Wohnsitzanmeldung kann durch den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang vorgenommen werden. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Adressaufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
Konkrete verläuft die elektronische Wohnsitzanmeldung in 4 Schritten:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Auch ist die Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Osnabrück persönlich nach Terminvereinbarung möglich (siehe: Hinweise und Besonderheiten)
Voraussetzungen
Um den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen zu können, muss es sich (aktuell) um einen Umzug innerhalb Deutschlands handeln und Sie müssen über einen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union verfügen. Zudem kann der Onlinedienst nur die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes vornehmen. (Ein Nebenwohnsitz kann weder angemeldet noch abgemeldet werden - der Status eines vorhandenen Nebenwohnsitzes bleibt unebrührt.)
Der Online-Dienst wird stetig weiterentwickelt. Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten werden hier stets aktualisiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie
- ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät.
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine gültige eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
- ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. ein BundID-Konto.) Die dort hinterlegte E-Mail-Adresse wird für Benachrichtigungen an Sie genutzt.
- die AusweisApp, um bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion eine sichere Verbindung zwischen Dienstanbieter, Ausweis und NFC-fähigem Smartphone bzw. Kartenlesegerät herstellen zu können,.Diese ermöglicht einen verschlüttelten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst.
- eine Wohnungsgeberstätigung, wenn die Wohning nicht Ihr Eigentum ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01. November 2015) in Bezug auf die neue Wohnung
- Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine gültige eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN
Welche Gebühren fallen an?
Sowohl Online-Dienst als aus Anmeldung sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kann ein kostenspieliges Bußgeld nach sich ziehen.
Bearbeitungsdauer
Für Sie dauert die Bearbeitung ca. 15 Minuten. Wobei 10 Minuten zum Eingeben Ihrer Daten benötigt werden (siehe Verfahrensablauf: Schritt 1) und 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten benötigt werden (siehe Verfahrensablauf: Schritt 3).
Die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde nimmt bis zu 3 Werktage in Anspruch (siehe Verfahrensablauf: Schritt 3).
Hinweise / Besonderheiten
Persönliche Wohnsitzanmeldung (Hauptwohnsitz) im Bürgerarmt
Verfahrensablauf
Die persönliche Wohnsitzanmeldung ist persönlich nach Terminvereinbarung möglich. Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- zusätzlich bei Bevollmächtigung:
- Anmeldung bei einer Meldebehörde
- Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.