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Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug)


Die Abmeldung ist bei einem Auszug aus einer Wohnung oder einem Wegzug ins Ausland vorzunehmen.

Leistungsbeschreibung

Eine Abmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder ins Ausland ziehen.

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Personalausweis oder Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich.

Bundesmeldegesetz

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

FB32

Kontakt


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