Abmeldung
Abmeldung
Die Abmeldung ist bei einem Auszug aus einer Wohnung oder einem Wegzug ins Ausland vorzunehmen.
Worum geht es?
Eine Abmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder ins Ausland ziehen.
Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ist die Abmeldung des Nebenwohnsitzes nur beim Hauptwohnsitz möglich.
Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger nehmen die Abmeldung im Bürgeramt vor.
Drittstaatsangehörige nehmen die Abmeldung in der Ausländerbehörde vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich.
Welche Rechtsgrundlage ist relevant?
Bundesmeldegesetz
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