Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug)
Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug)
Textblöcke ein-/ausklappenDie Abmeldung ist bei einem Auszug aus einer Wohnung oder einem Wegzug ins Ausland vorzunehmen.
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder ins Ausland ziehen.
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden . Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich.
Links
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
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