Melde- /Aufenthaltsbescheinigung
Nachweis über die Adresse und gegebenenfalls weitere persönliche Daten
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung wird zum Beispiel benötigt, wenn nur ein Reisepass oder vergleichbares Dokument vorhanden ist, aber auch ein Nachweis über die Adresse beigebracht werden muss. Angaben über den Familienstand und die Konfession sind nicht enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Meldebescheinigung die Bestätigung Ihres aktuellen Wohnsitzes ist. Der Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung ist keine An-oder Ummeldung in Osnabrück.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält neben der Historie aller gemeldeten Adressen z.b. auch die Konfession.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie lediglich für die Heirat im Ausland.
Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgeramt oder online beantragen. Die Formulare mit Online-Bezahlfunktion finden Sie im Bereich "Online-Angebote".
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)
Welche Gebühren fallen an?
Meldebescheinigung: 7,50 Euro
Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 Euro
erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
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