Ausländerwesen


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Ansprechpartner für Ausländer aus Drittstaaten unter anderem bei der Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthatlstitels.

Leistungsbeschreibung


Die Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück ist für folgende ausländerrechtlichen Fragen und Entscheidungen von Ausländern zuständig, die nicht die EU-Staatsangehörigkeit besitzen:

  • Asylangelegenheiten (AsylG)
  • Ausländerrecht (AufenthG)
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV)
  • melderechtliche Angelegenheiten für Drittstaatsangehörige nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Melderechtliche Angelegenheiten für EU-Staatsangehörige werden im Bürgeramt der Stadt Osnabrück bearbeitet.

Im Bereich der Asylangelegenheiten zum Beispiel:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
  • nach der positiven Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Ausstellung von Aufenthaltstiteln nach dem AufenthG und die Ausstellung von Reiseausweisen für Asylberechtigte und Flüchtlinge
  • Bearbeitung von Umverteilungsanträgen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnisse

Im Bereich des Ausländerrechts zum Beispiel für

  • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen wie beispielsweise
    • Blaue Karte
    • Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
    • Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
    • Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung
    • Aufenthaltserlaubnis für humanitäre Gründe
  • Niederlassungserlaubnis
  • Daueraufenthaltsrecht
  • Duldungen
  • Verpflichtungen zum Integrationskurs
  • die Mitwirkung bei Visa-Verfahren für die Einreise zum Zwecke eines längerfristigen Aufenthaltes nach Deutschland (zum Beispiel für Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Studium, und so weiter)
  • Anträge auf Änderung der Wohnsitzauflage
  • die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen / Einladungen für einen Besuchs- beziehungsweise Touristenaufenthalt
  • Fachkräfteinwanderungsgesetz

Im Bereich der Beschäftigungsverordnung z.B.:

  • Entgegennahme von Anträgen auf Arbeitserlaubnisse und Weiterleitung an die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)

Im Bereich des Melderechtes für Drittstaatsangehörige z.B.:

Hinweis: Melderechtliche Angelegenheiten für EU-Staatsangehörige werden im Bürgeramt der Stadt Osnabrück bearbeitet.

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Bestimmungen unterschiedlich komplex und unterliegen einer ständigen Veränderung.

Bei ausländerrechtlichen Fragen ist daher eine fachkundige Beratung unumgänglich, zumal neben den Regelungen des deutschen Asyl- und Aufenthaltsgesetzes eine Vielzahl weiterer Gesetze und Regelungen beachtet werden müssen.

Gerne beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Ihre Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt.

Für eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Termine können telefonisch Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags in der Zeit von 08 Uhr bis 10 Uhr oder Mittwochs in der Zeit von 14 bis 15 Uhr oder per Mail unter abh@osnabrueck.de vereinbart werden.   

Amt/Fachbereich


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