Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)
Textblöcke ein-/ausklappenDas neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erweitert den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Leistungsbeschreibung
Antrag für deutsche Arbeitgeber zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz)
Voraussetzungen
Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes sind künftig neben Hochschulabsolventen auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt.
Somit ist für die Fachkraft die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse der Schlüssel für ihre Einwanderung und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Nutzung des Online-Dienstes sollten Sie mindestens die folgenden Unterlagen bereit halten:
- Nachweis über die Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Arbeitskraft (Muster-Vollmacht) sowie bei Bedarf Nachweis über die Unterbevollmächtigung,
- Ausweisdokument des bevollmächtigten Unternehmensvertreters sowie
- Nationalpass der Arbeitskraft.
Sie haben außerdem die Möglichkeit weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:
- Nachweise über die Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag),
- Nachweise über die Qualifikation, spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse der Arbeitskraft (zum Beispiel Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
- Nachweise über die Lebensumstände der Arbeitskraft (zum Beispiel Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Krankenversicherung).
Für den Fall, dass Familienangehörige die Arbeitskraft begleiten möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Ausweisdokument des mitreisenden Familienmitglieds,
- Vollmachten der mitreisenden Familienmitglieder (Mustervollmacht für Ehe- oder Lebenspartner, Mustervollmacht für Kinder).
Bearbeitungsdauer
Die Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.
Hinweise / Besonderheiten
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Anerkennung und dem Anerkennungsverfahren haben, erkundigen Sie sich bitte bei der
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit , Hotline: 030/1815-1111 (Montags-Freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Hier erhalten Sie persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu Themen wie: Jobsuche, Arbeit und Beruf, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Deutsch lernen. Oft gestellte Fragen (FAQ) werden auch hier beantwortet.
Servicestelle Fachkräftesicherung beim IQ Netzwerk
Sollten Sie als Arbeitgeber Fragen im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften haben, finden Sie ebenfalls bei der Servicestelle Fachkräftesicherung beim IQ Netzwerk (Link sh. oben) weitergehende Informationen.
Darüber hinaus unterstützt Sie in Fragen rum um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund als Arbeitgeber der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Osnabrück unter folgendem Link .
Allgemeine Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ferner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde unter den direkten Kontaktdaten oder aber auch unter feg@osnabrueck.de zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 10:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus unterstützt Sie, als Arbeitgeber, in Fragen rund um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Osnabrück .
Links & Onlinedienste
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