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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)


Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erweitert den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. 

Leistungsbeschreibung

Antrag für deutsche Arbeitgeber zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz). Die Zuständigkeit für Anträge hierfür liegt seit dem 01.01.2026 ausschließlich bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. 

Weitere Informationen: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren