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Freiwillige Ausreise


Leistungsbeschreibung

Über unser Kontaktformular können Sie sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, um die Modalitäten für Ihre freiwillige Ausreise zu klären. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Freiwillige Ausreise“ aus. 

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Unterpunkt nur an (vollziehbar) ausreisepflichtige Ausländer richtet. Entweder wurden Sie bereits unter Setzung einer Ausreisefrist verpflichtet, aus dem Bundesgebiet auszureisen oder halten sich unerlaubt im Bundesgebiet auf und wurden von der Polizei aufgefordert, sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.

Zur Klärung der Ausreisemodalitäten wird verlangt, dass Sie nachweisen, wie Sie das Bundesgebiet verlassen werden. Demnach sind grundsätzlich Ausreisetickets (Flugticket, Busticket etc.) vorzulegen.

Anhand des beabsichtigten Ausreisedatums kann die Ausreisefrist festgelegt bzw. verlängert werden.

Grenzübertrittsbescheinigung
Sie erhalten die Grenzübertrittsbescheinigung während des persönlichen Termins oder per Mail. Die Grenzübertrittsbescheinigung dient als Nachweis, dass Sie das Bundesgebiet verlassen haben.

Die Grenzübertrittsbescheinigung ist von Ihnen bei der Ausreisekontrolle oder bei der deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Durch die Abgabe erfährt die Ausländerbehörde, dass Sie ausgereist sind.

  • Sie sind in der Stadt Osnabrück mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Sie sind (vollziehbar) ausreisepflichtig
  • Sie sind im Besitz eines gültigen Nationalpasses oder eines Passersatzpapier oder besitzen ein für die Ausreise entsprechendes Ausreisedokument