Reiseausweis - Übersichtsseite
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Leistungsbeschreibung
Jeder Ausländer muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines solchen Dokuments bemühen.
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein deutsches Passersatzpapier, das in besonderen Ausnahmefällen alternativ ausgestellt werden kann.
- Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt worden sind, können Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
- Wenn Sie zwar nicht als Flüchtling anerkannt worden sind, aber gleichwohl für Sie die Beschaffung eines Heimatpasses unmöglich oder nicht zumutbar möglich ist, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer beantragen.
- Wenn bie Ihnen festgestellt worden ist, dass Sei Staatenloser im Sinne des Staatenlosenübereinkommens sind, können Sie einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen.
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