Reiseausweis für Flüchtlinge
Reiseausweis für Flüchtlinge
Leistungsbeschreibung
Ein Reiseausweis für Flüchtlinge (oft auch „Blauer Pass“ genannt) wird in Deutschland in der Regel an Personen ausgestellt, die offiziell als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind.
Wichtig: Wenn Sie lediglich „subsidiär schutzberechtigt“ sind oder ein nationales Abschiebeverbot für Sie gilt, erhalten Sie diesen Reiseausweis in der Regel nicht. Sie müssen dann einen Pass bei der Vertretung Ihres Herkunftslandes beantragen.
Für die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Beantragung Reiseausweis für Flüchtlinge“ aus.
Voraussetzungen
- Sie sind in der Stadt Osnabrück mit Hauptwohnsitz gemeldet,
- Ihnen wurde durch Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Status als Asylberechtigter oder die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- digitales aktuelles biometrisches Passfoto (Beachten Sie, dass dieses nur digital als QR Code oder vor dem Termin bei uns vor Ort aufgenommen werden kann – vor Ort beträgt die Gebühr 6,-€)
Welche Gebühren fallen an?
Im Regelfall beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 38 Euro. (§ 48 AufenthV)
Bearbeitungsdauer
Der Bearbeitungszeitraum beträgt 4 bis 6 Wochen bei elektronischen Pässen (die Ausstellung erfolgt über die Bundesdruckerei in Berlin).