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Aufenthaltstitel - Neuausstellung (Übertrag/Verlust)


Leistungsbeschreibung

Bei der Neuausstellung eines Aufenthaltstitels (Übertrag/Verlust) handelt es sich nicht um eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Im Rahmen der Neuausstellung kann eine erteilte Aufenthaltserlaubnis nur mit der selbigen Gültigkeitsdauer erneut ausgestellt werden. Besitzen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wird im Rahmen eines Übertrages die Laufzeit der Kartennutzung an die Ihres neuen Passes angepasst. 
Ein Ihnen erteilter Aufenthaltstitel ist in der Regel an Ihren Nationalpass bzw. Ihren Passersatz gekoppelt und enthält entsprechende Informationen über Ihr Passdokument, wie z.B die Gültigkeitsdauer und die Nummer des Dokumentes. Darüber hinaus wird bei der Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels darauf geachtet, dass die darauf vermerkten Personendaten mit den Daten Ihres Passdokumentes übereinstimmen. Wenn Sie ein neues Passdokument erhalten, ist daher auch die Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels erforderlich, damit die Daten des neuen Passdokuments auf den neu auszustellenden Aufenthaltstitel übertragen werden können, weshalb dieser Vorgang auch als "Übertrag" bezeichnet wird. 
Die Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels ist notwendig, wenn

  • Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) besitzen und Ihnen ein neuer Nationalpass ausgestellt wurde
  • Sie einen befristeten Aufenthaltstitel mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten besitzen und Ihnen ein neuer Nationalpass ausgestellt wurde
  • Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben und dieser noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten besitzt
  • die auf dem elektronischen Aufenthaltstitel gespeicherten Angaben geändert werden müssen (dies gilt nicht für die Änderung der Meldeanschrift)
  • die technische Nutzungsdauer eines mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels abgelaufen ist oder
  • wenn das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) auf dem elektronischen Aufenthaltstitel nicht (mehr) funktioniert

Sie können einen Termin online über unser Kontaktformular anfragen. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Reisepass“ oder "Verlustmeldung von Dokumenten“ aus. 

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück wohnhaft gemeldet
  • Sie benötigen eine Neuausstellung Ihres gültigen Aufenthaltstitels zwecks Übertrags oder aufgrund eines Verlustes
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nicht erloschen - etwa aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes

Übertrag

  • neuer gültiger Pass
  • bisheriger Aufenthaltstitel
  • digitales aktuelles biometrisches Passfoto (Beachten Sie, dass dieses nur digital als QR Code oder vor dem Termin bei uns vor Ort aufgenommen werden kann – vor Ort beträgt die Gebühr 6,-€) 

Verlust

  • Angabe des verlorenen Dokuments sowie Tag und Ort des Verlustes
  • digitales aktuelles biometrisches Passfoto (Beachten Sie, dass dieses nur digital als QR Code oder vor dem Termin bei uns vor Ort aufgenommen werden kann – vor Ort beträgt die Gebühr 6,-€) 

  • Neuausstellung: 67,00 Euro (Minderjährige: 33,50 Euro)
  • für einen zusätzlichen Aufenthaltstitel im Ausnahmefall: 12,00 Euro (Minderjährige: 6,00 Euro)
  • Für Assoziationsberechtigte und für Staatsangehörige der Schweiz gilt eine gesonderte Gebührenregelung.