BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Aufenthaltstitel für die Ausbildung


Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Berufsausbildung, eines Studiums, der Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, eines studienbezogenes Praktikums EU, der Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, eines Sprachkurses, eines Schüleraustauschs oder für den Schulbesuch besitzen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.

Innerhalb einer Woche nach Ihrer Einreise sind Sie verpflichtet, sich bei der Meldebehörde anzumelden. In Osnabrück melden Sie sich beim Bürgeramt an.

Hier können Sie direkt den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen können. Der Antrag muss innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums (oder spätestens drei Monate nach Einreise bei Studierenden aus nicht visumpflichtigen Ländern) gestellt werden.

 

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden, da ansonsten Ihr Aufenthalt in Deutschland illegal wird und für den Übergang eine gebührenpflichtige Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Ab dem vierten Semester wird immer ein Leistungsnachweis gefordert.

 

Änderung der Lebensumstände oder Unterlagen nach der Erstbeantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis sind der Ausländerbehörde mit entsprechenden Belegen  zu übermitteln. Eine Änderung Ihrer Lebensumstände liegt beispielsweise vor bei

  • Änderungen des Wohnortes,
  • Eheschließung oder Scheidung,
  • Geburt eines Kindes,
  • Wechsel des Studionfachs-  oder Ortes, Wechsel oder Abbruch der Ausbildung oder es Praktikums.

Für die Nutzung des Online-Dienstes sollten Sie mindestens die folgenden Unterlagen bereit halten:

  • Ausweisdokument (z.B. Reisepass oder Passersatzpapier)
  • aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis)

 

Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen. Abhängig vom Grund Ihres Aufenthaltes sind dies:

  • Nachweise über die Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis),
  • Nachweise über das Studium oder studienvorbereitende Maßnahmen in Deutschland (z. B. Zulassung zum Studium),
  • Nachweise über Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland (z. B. Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft, Bescheid der Anerkennungsstelle),
  • Nachweise über den Besuch einer Schule oder eines Sprachkurses bzw. die Teilnahme an einem Schüleraustausches in Deutschland,
  • Nachweise über die Qualifikation, spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse (z. B. Abschlusszeugnisse, Sprachzertifikate),
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Einkommensnachweise, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto),
  • Nachweis über die Krankenversicherung,
  • Zustimmung der sorgeberechtigten Personen zum Aufenthalt in Deutschland, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde (z. B. der Eltern).

Diese und weitere Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

 §§ 16 - 17 AufenthG