Schülerreisendenliste beantragen
Schülerreisendenliste beantragen
Wenn Sie mit Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit der Sammelliste auch ohne Visum oder Pass in ein Land der Europäischen Union und einige weitere Länder einreisen.
Leistungsbeschreibung
An Schulbehörden: Achtung gesondertes Verfahren bei Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ab dem 01.08.2026. Siehe hierzu Anwendungshinweise für Schulen
Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:
- Sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
- stellt einen Passersatz dar.
Die Schülerreisendenliste soll Schülern, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind und sich in Deutschland aufhalten, die Teilnahme an Klassenfahrten in andere Staaten der Europäischen Union erleichtern. Bei der Reisendenliste handelt es sich um ein gültiges Reisedokument, aufgrund dessen kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt benötigt wird.
Die Reisendenliste ist nur für Drittstaatsangehörige gedacht, die keinen Aufenthaltstitel und/oder keinen eigenen Reisepass besitzen. Schüler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Reisendenliste nicht profitieren.
Die Schülerreisendenliste wird nach Terminabsprache persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigten bei der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück abgeholt. Bitte beachten Sie (falls noch nicht geschehen), dass die Schule Ihre Daten gegensiegeln muss. Bei Abholung wird die Schülerreiseliste ausgehändigt, um die ordnungsgemäße Übergabe des hoheitlichen Dokuments sicherzustellen.
Benutzen Sie für die Antragstellung unser Kontaktformular. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Schülerreisendenliste“ aus.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule der Stadt Osnabrück
- Die Schülerinnen und Schüler halten sich erlaubt in der Stadt Osnabrück auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).
Welche Gebühren fallen an?
Es ist eine Gebühr für jede Person, für die eine Eintragung in der Liste vorgenommen wird, zu entrichten.
- Für Volljährige beträgt die Gebühr jeweils 12 Euro
- Für Minderjährige beträgt die Gebühr jeweils 6 Euro
Links
Rechtsgrundlagen
- § 11a AufenthV (bei Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland)
- § 4 Absatz 1 Ziffer 5 in Verbindung mit § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- EU-Ratsbeschluss über die beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (Nr. 94/795/J vom 30. November 1994)