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Aufenthaltstitel für den Familiennachzug


Leistungsbeschreibung

Aufenthaltstitel können aus familiären Gründen erteilt werden, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Ihr Ausweisdokument(Reisepass oder Passersatzpapier),
  • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis),
  • Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
  • Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson(z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde),
  • Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse(z.B. Sprachzertifikate),
  • Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigung, Mietvertrag, Wohnbescheinigung) und Ihren Krankenversicherungsschutz.

Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz