BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Akteneinsicht in die Ausländerakte beantragen - für Rechtsanwälte


Leistungsbeschreibung

Als bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt können Sie Akteneinsicht für die Ausländerakte Ihrer Mandanten beantragen.

Beantragen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre Mandanten Akteneinsicht in die elektronische Ausländerakte. Dies können Sie über unser Kontaktformular beantragen. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Akteneinsicht in die Ausländerbehörde beantragen“ aus.

  • Wichtig: Die Anforderung nur von Teilen einer Akte ist nicht möglich.

Nach Eingang des Antrags bei der Ausländerbehörde wird Ihnen die elektronische Akte zur Einsicht digital an Ihr Anwaltspostfach (E-Mail) übermittelt.

  • Sie sind bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt
  • Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück liegt vor
    • Die ausländische Person muss ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück haben oder vor ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zuletzt in der Stadt Osnabrück gewohnt haben.

  • Vollmacht für alle Personen, für die Akteneinsicht beantragt wird
    • In der Vollmacht muss der Verfahrensgegenstand angegeben sein.