Akteneinsicht in die Ausländerakte beantragen - für Rechtsanwälte
Akteneinsicht in die Ausländerakte beantragen - für Rechtsanwälte
Leistungsbeschreibung
Als bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt können Sie Akteneinsicht für die Ausländerakte Ihrer Mandanten beantragen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre Mandanten Akteneinsicht in die elektronische Ausländerakte. Dies können Sie über unser Kontaktformular beantragen. Wählen Sie dazu bitte als Anliegen „Akteneinsicht in die Ausländerbehörde beantragen“ aus.
- Wichtig: Die Anforderung nur von Teilen einer Akte ist nicht möglich.
Nach Eingang des Antrags bei der Ausländerbehörde wird Ihnen die elektronische Akte zur Einsicht digital an Ihr Anwaltspostfach (E-Mail) übermittelt.
Voraussetzungen
- Sie sind bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt
- Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück liegt vor
- Die ausländische Person muss ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück haben oder vor ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zuletzt in der Stadt Osnabrück gewohnt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollmacht für alle Personen, für die Akteneinsicht beantragt wird
- In der Vollmacht muss der Verfahrensgegenstand angegeben sein.