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Niederlassungserlaubnis


Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. 

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein zeitlich und in der Regel räumlich unbeschränkter unbefristeter Aufenthaltstitel, zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels.

Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der

  • seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
  • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
  • mindestens 60 Monate (fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
  • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
  • gut integriert ist.

Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.

Zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge, Verdienstbescheinigung),
  • Nachweis über Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
  • Ihren aktuellen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot, sofern vorhanden,
  • Nachweise über Ihre Qualifikation (insbesondere bei einem Aufenthalt als qualifizierte Fachkraft),
  • Nachweis über die laufende Ausbildung, sofern vorhanden,
  • Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (zum Beispiel Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung,
  • Ihre Berufsausübungserlaubnis (nur erforderlich für reglementierte Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilberufe),
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat),
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (zum Beispiel Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse),
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen (Wohnbescheinigung),
  • Nachweis über besondere Umstände, die eine Erbringung der übrigen Voraussetzungen erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Erkrankung oder Behinderung),
  • Nachweise über Jugendstrafen, sofern vorhanden.

Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

§ 9 AufenthG und weitere Spezialvorschriften