Personalausweis - abholen
Personalausweis - abholen
Personalausweis abholen
Leistungsbeschreibung
Sobald Ihr neue Personalausweis fertigstellt ist, werden Sie benachrichtigt. Anschließend können Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, melden Sie dies hier: Personalausweis - Verlust melden.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts am Service-Schalter im Bürgeramt (direkt hinter der Milchglasscheibe links, hinter dem Wartebereich). Sie benötigen hierzu keinen Termin.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sie bestätigen den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen können.
Voraussetzungen
- Sie haben einen neuen Personalausweis bei der Stadt Osnabrück beantragt und Sie haben die Nachricht erhalten, dass Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Personalausweis (sofern vorhanden)
- Eine Vollmachtserklärung, wenn Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen (Abschnitt "Links")
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Abholung fallen keine Gebühren an.
Links
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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