Personalausweis - Verlust melden
Personalausweis - Verlust melden
Verlust Ihres Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust der zuständigen Personalausweisbehörde oder der Polizei zu melden. Bitte nutzen Sie hierzu das auf dieser Seite hinterlegte Online-Formular.
Bitte lassen Sie zusätzlich die Online-Ausweisfunktion sperren. Rufen Sie hierzu die die telefonische Sperrhotline 116 116 an. Sie können die Sperrung auch persönlich im Bürgeramt veranlassen.
Verfahrensablauf
- Sie melden den Verlust Ihres Personalausweises beim Bürgeramt über den auf dieser Seite hinterlegten Onlinedienst oder bei der Polizei.
- Sie lassen umgehend die Online-Ausweisfunktion sperren. Rufen Sie hierzu die telefonische Sperrhotline 116 116 an (weitere Informationen zum Sperren des Personalausweises).
- Das Bürgeramt meldet den Verlust der Polizei.
- Sie vereinbaren einen Termin im Bürgeramt, um sich einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen.
Sie können die Sperrung auch persönlich im Bürgeramt veranlassen.
Voraussetzungen
Bitte melden Sie den Verlust nur, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Ausweis wirklich verloren oder gestohlen worden ist. Selbst bei korrekt erfolgter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen führen kann.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte melden Sie den Verlust unverzüglich.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte über das auf dieser Seite hinterlegte Online-Formular. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.
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