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Verlust/Wiederauffinden Personalausweis/Reisepass


Hier können Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass als Verlust melden und auch das Wiederauffinden anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben sind Sie als Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber verpflichtet, den Verlust, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Dies können Sie über das Melde-Formular auf der rechten Seite direkt tun.

Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein und wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

Bitte beachten Sie daher, dass Sie den Verlust nur melden, wenn Sie sicher sind, dass der Ausweis/Pass verloren bzw. gestohlen worden ist.

Selbst bei korrekt erfolgter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen führen kann. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzeptieren jedoch die Rücknahme solcher Meldungen nicht. Eine Gewährleistung, dass Ihre wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann daher nicht gegeben werden.

Daher empfehlen wir ausdrücklich:

Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, um bei internationalen Reisen mit diesen Dokumenten etwaigen auftretenden Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

Sollte es sich um einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) handeln, beachten Sie bitte:

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.

  • Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (in Deutschland kostenfrei). Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl (also +49 116 116) gebührenpflichtig zu erreichen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
  • Sollten Sie das Sperrkennwort nicht mehr finden können, ist es möglich dieses bei der Personalausweisbehörde zu erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind jedoch aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.

Sie können die Sperrung auch persönlich in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in einem der Bürgerbüros veranlassen.

 

Kontakt

  • Bürgeramt