Personalausweis - für Personen unter 16 Jahren beantragen
Personalausweis - für Personen unter 16 Jahren beantragen
Personalausweis für Personen unter 16 Jahren beantragen, ändern oder verlängern
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument, mit dem die Identität einer Person festgestellt werden kann. Für Personen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden, um sich beispielsweise im EU-Ausland auszuweisen. Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgeramt, dabei müssen die Person selbst und mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Verfahrensablauf
Den Personalausweis beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt.
- Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um den Personalausweis zu beantragen.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt, gemeinsam mit der Person, für die der Personalausweis beantragt werden soll. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Sie werden benachrichtigt, wenn der neue Personalausweis fertig ist.
- Sie holen den neuen Personalausweis am Serviceschalter im Bürgeramt ab. Dies ist jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Stadt Osnabrück
- Die Person ist unter 16 Jahren alt und Sie besitzen das Sorgerecht
Wenn sich Ihr Hautpwohnsitz außerhalb der Stadt Osnabrück befindet, können Sie einen Personalausweis nur dann bei der Stadt Osnabrück beantragen, wenn Sie einen wichtigen Grund hierfür darlegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätsnachweis
- zum Beispiel: alter Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde im Original
- aktuelles Passfoto (vor Ort erstellt oder vorab elektronisch übermittelt)
- Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter (Abschnitt "Links")
- Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile (bei Nicht-Deutschen: elektronsicher Aufenthaltstitel reicht nicht)
- Bei nicht verheirateten Eltern: Sogerechtserklärung
- Bei nur einer erziehungsberechtigten Person: Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht gewährt.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Was sollte ich noch wissen?
Passfotos können direkt im Bürgeramt am Automaten erstellt werden. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich. Alternativ können Fotostudios Passfotos in elektronischer Form an das Bürgeramt übermitteln.