Reisepass - beantragen
Reisepass - beantragen
Reisepass beantragen, ändern oder verlängern
Leistungsbeschreibung
Der Reisepass ist ein Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Er ermöglicht Ihnen die Einreise in Länder, in denen der Personalausweis nicht ausreicht. Ihren Reisepass beantragen Sie persönlich im Bürgeramt.
Wenn sich Ihre Name geändert hat, ist Ihr Reisepass nicht mehr gültig. Sie können dann einen neuen Reisepass beantragen. Wenn Sie umgezogen sind und sich Ihre Adresse geändert hat, erfolgt die Änderung auf dem Reisepass im Rahmen der Ummeldung.
Ein Reisepass hat insgesamt 32 Seiten, von denen 28 für Visa und Einreisestempel vorgesehen sind. Auf Wunsch kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden, wenn mehr Platz für Visa und Stempel benötigt wird.
Verfahrensablauf
Ihren Reisepass beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt.
- Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um Ihren Reisepass zu beantragen.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist.
- Sie holen Ihren neuen Reisepass am Serviceschalter im Bürgeramt ab. Dies ist jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Alternativ können Sie den Reisepass gegen eine zusätzliche Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Stadt Osnabrück
- Sie sind 18 Jahre alt oder älter (ansonsten: Reisepass - für Personen unter 18 Jahren beantragen)
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Wenn sich Ihr Hautpwohnsitz außerhalb der Stadt Osnabrück befindet, können Sie Ihren Reisepass nur dann bei der Stadt Osnabrück beantragen, wenn Sie einen wichtigen Grund hierfür darlegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätsnachweis
- zum Beispiel: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- aktuelles Passfoto (vor Ort erstellt oder vorab elektronisch übermittelt)
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 70,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 37,50 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 22,00 zusätzlich für einen Reisepass mit 48 Seiten (statt 32 Seiten)
- EUR 15,00 zusätzlich bei Postversand (an Ihre inländische Wohnadresse)
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht gewährt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können jederzeit einen neuen Reisepass beantragen, auch wenn der bisherige Reisepass noch gültig ist.
Einige Länder verlangen, dass der Reisepass bei Einreise noch einige Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens vier Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wir empfohlen, den Reisepass spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Passfotos können direkt im Bürgeramt am Automaten erstellt werden. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich. Alternativ können Fotostudios Passfotos in elektronischer Form an das Bürgeramt übermitteln.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Ob Sie einen Reisepass für die Einreise in Ihr Zielland benötigen, erfahren Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.