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Reisepass - Verlust melden


Verlust Ihres Reisepasses melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust der zuständigen Ausweisbehörde oder der Polizei zu melden. Bitte nutzen Sie hierzu das auf dieser Seite hinterlegte Online-Formular.

  1. Sie melden den Verlust Ihres Reisepasses beim Bürgeramt über den auf dieser Seite hinterlegten Onlinedienst oder bei der Polizei.
  2. Das Bürgeramt meldet den Verlust der Polizei
  3. Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt, um sich einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen. 

Bitte melden Sie den Verlust nur, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Pass wirklich verloren oder gestohlen worden ist. Selbst bei korrekt erfolgter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen führen kann.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte melden Sie den Verlust unverzüglich. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Reisepass wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte über das auf dieser Seite hinterlegte Online-Formular. Erst wenn Sie Ihren Reisepass als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Reisepass in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.

Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Passes nach Wiederauffinden zu verzichten.