Reisepass - für Personen unter 18 Jahren beantragen
Reisepass - für Personen unter 18 Jahren beantragen
Reisepass für Personen unter 18 Jahren beantragen, ändern oder verlängern
Leistungsbeschreibung
Der Reisepass ist ein Ausweisdokument, mit dem die Identität einer Person festgestellt werden kann. Er ermöglicht die Einreise in Länder, in denen der Personalausweis nicht ausreicht. Auch für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass beantragt werden. Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgeramt, dabei müssen die Person selbst und mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Ein Reisepass hat insgesamt 32 Seiten, von denen 28 für Visa und Einreisestempel vorgesehen sind. Auf Wunsch kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden, wenn mehr Platz für Visa und Stempel benötigt wird.
Verfahrensablauf
Den Reisepass beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt.
- Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um den Reisepass zu beantragen.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt, gemeinsam mit der Person, für die der Reisepass beantragt werden soll. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist.
- Sie holen den neuen Reisepass am Serviceschalter im Bürgeramt ab. Dies ist jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Ein Versand per Post an Ihre Wohnadresse ist bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren nicht möglich.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person ist unter 18 Jahren alt und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet sich in der Stadt Osnabrück
- Zur Antragstellung muss mind. ein Sorgeberechtiger anwesend sein
Wenn sich der Hautpwohnsitz außerhalb der Stadt Osnabrück befindet, kann der Reisepass nur dann bei der Stadt Osnabrück beantragen, wenn ein wichtiger Grund hierfür darlegt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Identitätsnachweis
- zum Beispiel: alter Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde im Original
- aktuelles Passfoto (vor Ort erstellt oder vorab elektronisch übermittelt)
- Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter (Abschnitt "Links")
- Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile (bei Nicht-Deutschen: elektronischer Aufenthaltstitel reicht nicht)
- Bei nicht verheirateten Eltern: Sogerechtserklärung
- Bei nur einer erziehungsberechtigten Person: Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,50 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 22,00 zusätzlich für einen Reisepass mit 48 Seiten (statt 32 Seiten)
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht gewährt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können jederzeit einen neuen Reisepass beantragen, auch wenn der bisherige Reisepass noch gültig ist.
Einige Länder verlangen, dass der Reisepass bei Einreise noch einige Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens vier Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wir empfohlen, den Reisepass spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Passfotos können direkt im Bürgeramt am Automaten erstellt werden. Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20 Meter möglich. Alternativ können Fotostudios Passfotos in elektronischer Form an das Bürgeramt übermitteln.
Ein Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist 6 Jahre gültig.
Der Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Ob ein Reisepass für Personen unter 18 Jahren für die Einreise in Ihr Zielland benötigt wird, erfahren Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.