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Dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.

Sie müssen volljährig sein.

Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgerberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Den Verlust Ihres Reisepasses können Sie über das Angebot auf der rechten Seite (Verlustanzeige Ausweis/Pass) anzeigen.

Bitte beachten Sie: Nach der Anzeige über den Verlust des Ausweises wird ein Eintrag in einer so genannten polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen. Dieser Eintrag kann erst nach der offiziellen Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wieder gelöscht werden. Erst dann können Sie ihren wiedergefundenen Ausweis innerhalb Deutschland weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen. Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie und ob andere Staaten ihre nationalen Informationssysteme einrichten, beziehungsweise wie häufig diese aktualisiert werden. Somit kann es im Einzelfall vorkommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen bzw. ihn möglicherweise sogar einziehen. Daher empfiehlt es sich, bei Verlust oder Diebstahl, ein neues Dokument im Bürgeramt zu beantragen und auf eine mögliche weitere Nutzung des wiedergefundenen Ausweises zu verzichten. (weitere Informationen finden Sie auch hier:Informationen zum Verlust des Ausweises)

https://www.youtube.com/embed/7xX5cMOBeAs

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • geeignete Nachweis, die die Dringlichkeit für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses belegen (zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen),
  • ein aktuelles Lichtbild.

Falls das Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei, sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung des Fotos.

Sie haben die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20m möglich.)

Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.

Sollten Sie über kein Ausweisdokument verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro
Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

Expresszuschlag: 32,00 Euro

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt wird. Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob alle Reiseteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügen. Falls nicht, wird empfohlen, den Reisepass spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Die Bundesdruckerei bearbeitet Reisepassanträge im Allgemeinen innerhalb von drei bis vier Wochen, längere Bearbeitungszeiten sind aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Für Vielreisende empfehlen wir den Reisepass mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten (zusätzliche Gebühr siehe unten).

Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, können Sie einen Expresspass beantragen, der bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert wird. Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Die visumsfreie Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) ist nur mit einem Reisepass möglich. Der vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys) benötigen einen eigenen Pass.

Alle seit dem 1. November 2005 von der Bundesdruckerei hergestellten Reisepässe enthalten biometrische Merkmale bzgl. des Gesichtsfeldes. Seit dem 1. November 2007 werden darüber hinaus die Abdrücke der Zeigefinger der rechten und linken Hand erfasst.

Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

FB32

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport