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Dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.

Sie müssen volljährig sein.

Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgerberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Den Verlust Ihres Reisepasses können Sie über das Angebot auf der rechten Seite (Verlustanzeige Ausweis/Pass) anzeigen.

Bitte beachten Sie: Nach der Anzeige über den Verlust des Ausweises wird ein Eintrag in einer so genannten polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen. Dieser Eintrag kann erst nach der offiziellen Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wieder gelöscht werden. Erst dann können Sie ihren wiedergefundenen Ausweis innerhalb Deutschland weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen. Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie und ob andere Staaten ihre nationalen Informationssysteme einrichten, beziehungsweise wie häufig diese aktualisiert werden. Somit kann es im Einzelfall vorkommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen bzw. ihn möglicherweise sogar einziehen. Daher empfiehlt es sich, bei Verlust oder Diebstahl, ein neues Dokument im Bürgeramt zu beantragen und auf eine mögliche weitere Nutzung des wiedergefundenen Ausweises zu verzichten. (weitere Informationen finden Sie auch hier:Informationen zum Verlust des Ausweises)

https://www.youtube.com/embed/7xX5cMOBeAs

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • geeignete Nachweis, die die Dringlichkeit für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses belegen (zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen),
  • ein aktuelles Lichtbild.

Falls das Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten stellen. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften aller Sorgeberechtigten erforderlich. Es reicht aus, wenn eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter den Reisepass beantragt und der andere sorgeberechtigte Teil eine Zustimmungserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.

Anforderungen an das Lichtbild:

Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei, sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt die Passbildschablone für Kinder. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung des Fotos.

Sie haben die Möglichkeit, Passbilder am Bildautomaten direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. (Dies ist ab einer Körpergröße von 1,20m möglich.)

Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.

Sollten Sie über kein Ausweisdokument verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

Gebühr: 70,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 37,50 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 22,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen
Gebühr: 31,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro
Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

Expresszuschlag: 32,00 Euro

Geltungsdauer: 6 JAHR
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JAHR
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt wird. Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob alle Reiseteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügen. Falls nicht, wird empfohlen, den Reisepass spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Die Bundesdruckerei bearbeitet Reisepassanträge im Allgemeinen innerhalb von drei bis vier Wochen, längere Bearbeitungszeiten sind aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Für Vielreisende empfehlen wir den Reisepass mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten (zusätzliche Gebühr siehe unten).

Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, können Sie einen Expresspass beantragen, der bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags in der Regel innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert wird. Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Die visumsfreie Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) ist nur mit einem Reisepass möglich. Der vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys) benötigen einen eigenen Pass.

Alle seit dem 1. November 2005 von der Bundesdruckerei hergestellten Reisepässe enthalten biometrische Merkmale bzgl. des Gesichtsfeldes. Seit dem 1. November 2007 werden darüber hinaus die Abdrücke der Zeigefinger der rechten und linken Hand erfasst.

Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).