Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Antritt einer Arbeitsstelle.
Worum geht es?
Wer benötigt einen Untersuchungsberechtigungsschein ?
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Arztwahl ist in der Regel frei.
Der oder die Jugendliche kann den Antrag selbst stellen.
Wichtige Informationen zum Jugendarbeitsschutz erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.