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Anmeldung Nebenwohnsitz


Leistungsbeschreibung

Die Anmeldung einer weiteren Wohnung in Osnabrück neben Ihrer Hauptwohnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühstens am Tag des tatsächlichen Einzugs verarbeitet werden. 

Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt. 

Die Wohnsitzanmeldung ist persönlich nach Terminvereinbarung möglich. Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt. 

Für die Anmeldung einer Nebenwohnung in Oldenburg, ist der Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohng auszufüllen. 

  • Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
  • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
    • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
  • Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
    • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
  • zusätzlich bei Bevollmächtigung:
    • Anmeldeschein (siehe Formulare)
    • Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an sich ist gebührenfrei. Allerdings erhebt die Stadt Osnabrück für das Innehaben eines Zweitwohnsitzes in Osnabrück in der Regel eine Zweitwohnungssteuer.

Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.

Eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kann ein kostenspieliges Bußgeld nach sich ziehen.