Beglaubigungen
Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie/Abschrift mit dem Originaldokument beziehungsweise der Unterschrift auf einem Schriftstück.
Leistungsbeschreibung
Kopien oder Abschriften von Schriftstücken werden im Bürgeramt beglaubigt, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt worden ist oder
- die Kopie/Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Kopien von Personenstandsurkunden und von nicht deutschsprachigen Schriftstücken werden nicht beglaubigt.
Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen ( §129 BGB). Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters vollzogen beziehungsweise von diesem anerkannt wird.
Verfahrensablauf
Eine Beglaubigung erhalten Sie persönlich beim Bürgeramt.
- Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, um eine Beglaubigung zu erhalten. Wenn Sie mehrere Dokumente beglaubigen lassen möchten, geben Sie dies bitte bei der Terminbuchung an.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin im Bürgeramt. Bitte denken Sie an die Originaldokumente.
- Die Dokumente werden für Sie vor Ort im Bürgeramt kopiert und beglaubigt.
- Sie zahlen die erforderliche Gebühr und nehmen die beglaubigten Dokumten mit.
Voraussetzungen
Beglaubigt werden nur Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie zu diesem Termin das zu beglaubigende Schriftstück im Original mit.
Welche Gebühren fallen an?
- Pro Seite der Beglaubigung: 3,00 Euro
- Für jede weitere Beglaubigung desselben Dokumentes innerhalb derselben Vorsprache: 1,50 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Unterlagen werden vor Ort beglaubigt. Sie können die beglaubigten Kopien direkt mitnehmen.