Bauordnung und Denkmalpflege (61-7)


Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege ist die untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde für die Stadt Osnabrück. Die Aufgaben der archäologischen Denkmalschutzbehörde werden von der Stadt- und Kreisarchäologie wahrgenommen. 

Untere Bauaufsichtsbehörde

Als untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Osnabrück, vertreten durch den Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege, unter anderem für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überwachung von Bauvorhaben sowie die Bearbeitung von Baulasten, die Bearbeitung von Widersprüchen und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig. Daneben übt die Stadt Osnabrück die Fachaufsicht über die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger im gesamten Stadtgebiet aus.

In der Bauberatung informieren wir Sie gerne über Vorschriften des öffentlichen Baurechts und geben Ihnen eine erste Rückmeldung zu Ihrem Bauvorhaben. Planungsleistungen dürfen wir jedoch nicht übernehmen. Diese Aufgaben liegen in der Verantwortung Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihres Entwurfsverfassers.

Untere Denkmalschutzbehörde

Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Osnabrück insbesondere für den Vollzug des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Hiernach sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sie im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen am Objekt ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der städtischen Denkmalpflege, die unter anderem für die Prüfung Ihrer Anträge und die Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigung zuständig sind. Bei archäologischen Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Stadt- und Kreisarchäologie.

Diese Einrichtung gehört zu Städtebau.


Lohstraße

Lohstraße 6 49074 Osnabrück Fax: 0541 323-4334 E‑Mail: bauordnung@osnabrueck.de

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