Denkmalauskunft Baudenkmale
Denkmalauskunft Baudenkmale
Textblöcke ein-/ausklappenDie Stadt Osnabrück führt Auszüge aus dem Verzeichnis der Baudenkmale.
Leistungsbeschreibung
Bei der Denkmalausweisung wird der Eigentümer vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) über die Unterschutzstellung seines Gebäudes informiert und das Gebäude wird in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen. Die Eigentümerbenachrichtigung für einen Großteil der Osnabrücker Denkmale wurde 1986 vorgenommen. Jedoch kann beispielsweise nach einem Eigentümerwechsel eine rechtsverbindliche Auskunft zur Denkmaleigenschaft fehlen. Auch verändert sich das Verzeichnis, wenn Gebäude nicht mehr existieren oder neue Gebäude dazu kommen. Um die Frage einer Eintragung zu klären, kann eine schriftliche Anfrage an die städtische Denkmalpflege gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Denkmalauskunft berechnen sich pro Objekt und nach zeitlichem Aufwand. Grundlage ist die Allgemeine Gebührenordnung (ALLGO) in der jeweils gültigen Fassung.
Was sollte ich noch wissen?
Alternativ kann das Verzeichnis der Baudenkmale der Stadt Osnabrück nach Terminvereinbarung im Büro der städtischen Denkmalpflege eingesehen werden.
Auskunft zu Bodendenkmalen erteilt die Stadt- und Kreisarchäologie (archaeologie@osnabrueck.de).
Amt/Fachbereich
FB61
Links & Onlinedienste
Antrag auf Erteilung einer DenkmalauskunftVerwandte Dienstleistungen
Steuerrechtliche BescheinigungAntrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung