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Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung


Maßnahmen an Baudenkmalen bedürfen nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Leistungsbeschreibung

Gemäß §10 des NDSchG bedarf einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde, wer

  • ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
  • ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
  • die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
  • in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege ist als Untere Denkmalschutzbehörde für den Bereich der Stadt Osnabrück zuständig. Das Team Denkmalpflege bearbeitet den Antrag und erteilt eine schriftliche Genehmigung für die oben genannten Maßnahmen. Erst nach Erteilung der Genehmigung darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Bei allen baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.

Es empfiehlt sich ein vorheriges Abstimmungsgespräch mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der städtischen Denkmalpflege

Wichtig: Der Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung ist schriftlich (postalisch mit Original-Unterschrift) bei der Stadt Osnabrück einzureichen. Der Antragsassistent dient ausschließlich als Ausfüllhilfe und muss am Ende ausgedruckt werden!

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an: 

Stadt Osnabrück

Bauordnung und Denkmalpflege 

Lohstraße 6

49074 Osnabrück

 

Bitte wenden Sie sich zu Fragen an die städtische Denkmalpflege.

 

Zum Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung sind alle für die Beurteilung der Maßnahmen und die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Dies sind im Wesentlichen:

  • Antragsformular
  • amtlicher Lageplan bei nicht eindeutig adressierten und lokalisierbaren Gebäuden
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bzw. Detailzeichnungen
  • Gutachten
  • Sanierungskonzept
  • Baubeschreibung/Maßnahmenbeschreibung

 

Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung sowie die Genehmigung selbst sind kostenlos.

 

Die denkmalrechtliche Genehmigung erlischt gem. § 24 Absatz 2 NDSchG, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Erteilung mit der Ausführung der Maßnahme begonnen oder wenn die Ausführung der Maßnahme zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann verlängert werden.

 

Neben steuerrechtlichen Vergünstigungen besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit, Maßnahmen an Denkmalen durch Fördermittel zu unterstützen. Voraussetzung ist die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Hierzu berät Sie das Team der städtischen Denkmalpflege gerne im Rahmen Ihres Antragverfahrens.

 

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Kontakt

  • Denkmalpflege

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Susoff
  • Teamleitung Frau Ammerich
  • Sachbearbeitung Frau Höltken