Denkmalpflege
Denkmalpflege (61-74)
Postalische Anschrift:
Stadt Osnabrück
Denkmalpflege
Lohstraße 6
49076
Zu den Aufgaben der städtischen Denkmalpflege als untere Denkmalschutzbehörde zählt unter anderem
- die Beratung von Denkmaleigentümern in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- die Erteilen denkmalrechtlicher Genehmigungen für Baumaßnahmen an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung (Umgebungsschutz),
- die Erstellung steuerlicher Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz,
- die rechtsverbindliche Erteilung von Auskünften zur Denkmaleigenschaft.
Die Rechtsgrundlage bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG), das im Jahre 1978 erlassen worden ist, in der jeweils gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Denkmalpflege nehmen zahlreiche Außentermine wahr. Bitte richten Sie Ihr Anliegen oder telefonische Rückrufwünsche per Mail an denkmalpflege@osnabrueck.de.
Diese Einrichtung gehört zu Bauordnung und Denkmalpflege.
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