Denkmalpflege
Denkmalpflege (61-74)
Allgemeine Informationen
Zu den Aufgaben der städtischen Denkmalpflege als untere Denkmalschutzbehörde zählt unter anderem
- die Beratung von Denkmaleigentümer*innen in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- die Erteilen denkmalrechtlicher Genehmigungen für Baumaßnahmen an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung (Umgebungsschutz),
- die Erstellung steuerlicher Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz,
- die rechtsverbindliche Erteilung von Auskünften zur Denkmaleigenschaft.
Die Rechtsgrundlage bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG), das im Jahre 1978 erlassen worden ist, in der jeweils gültigen Fassung.
Standort
Steinwerk
Bierstraße 7
49074 Osnabrück
Servicezeiten
nach Vereinbarung
Ansprechperson(en)
-
Teamleitung
Frau Ammerich -
Sachbearbeitung
Frau Jodeit -
Sachbearbeitung
Herr Westermeyer