Standort

Steinwerk

Bierstraße 7

49074 Osnabrück

Allgemeine Informationen

Zu den Aufgaben der städtischen Denkmalpflege als untere Denkmalschutzbehörde zählt unter anderem

  • die Beratung von Denkmaleigentümern in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • die Erteilen denkmalrechtlicher Genehmigungen für Baumaßnahmen an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung (Umgebungsschutz),
  • die Erstellung steuerlicher Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz,
  • die rechtsverbindliche Erteilung von Auskünften zur Denkmaleigenschaft.

Die Rechtsgrundlage bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG), das im Jahre 1978 erlassen worden ist, in der jeweils gültigen Fassung.

Servicezeiten

nach Vereinbarung

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