Schornsteinfegerwesen

Die Stadt Osnabrück übt die Fachaufsicht über die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger aus und ernennt diese.

Worum geht es?

Hoheitliche Tätigkeiten darf ausschließlich der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen. In Osnabrück gibt es insgesamt 16 Kehrbezirke. Für jeden Kehrbezirk gibt es einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Wer für welche Liegenschaft als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig ist, kann im Internet im amtlichen Stadtplan der Stadt Osnabrück in Erfahrung gebracht werden. Dort bitte die gewünschte Straße und Hausnummer eingeben. Anschließend wird bei den Daten auf der rechten Bildschirmseite unter anderem der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger angezeigt.

Zudem besteht eine Informationsmöglichkeit auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung Osnabrück-Emsland.

Es gibt zahlreiche Pflichten, welche Ihnen als Eigentümer einer Liegenschaft obliegen, welche insbesondere in den Regelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG und der Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO festgelegt sind. Mit fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Schornsteinfeger. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeitenden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die privatrechtlichen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können im Rahmen der Vertragsfreiheit frei zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden für ihre öffentlich-rechtlichen Arbeiten hingegen auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung bezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

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