Amtliche Vermessungen auf privaten Grundstücken
Amtliche Vermessungen auf privaten Grundstücken
Textblöcke ein-/ausklappenAmtliche Vermessung auf privaten Grundstück, wie eine Grenzfeststellung, Zerlegung oder Gebäudeeinmessung.
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Vermessung auf privaten Grundstücken, wie eine Grenzfeststellung, Zerlegung oder Gebäudeeinmessung kann über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -Regionaldirektion Osnabrück-Meppen- oder über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, kurz ÖbVI, beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Osnabrück-Meppen
Katasteramt Osnabrück
Mercatorstraße 4 und 6
49080 Osnabrück
Hier erreichen Sie die Ansprechpersonen des Katasteramts in Osnabrück
Online-Antrag Gebäudeeinmessung mit Weiterleitung an das zuständige Katasteramt
Und hier gelangen Sie zur Online-Kontaktaufnahme für eine Vermessungsdienstleistung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure
Namen und Adressen finden Sie in den Gelben Seiten oder mit Hilfe der ÖbVI-Suche des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI)