Allgemeine Bauaufsicht
Allgemeine Bauaufsicht 61-71
Die allgemeine Bauaufsicht ist unter anderem zuständig für die
- Prüfung von Bauanträgen und von Bauvoranfragen,
- Erteilung der Baugenehmigung,
- Beratung bei konkreten Bauvorhaben,
- Nachbarbeteiligung und Einwendungen von Nachbarn gegen Bauvorhaben,
- Anordnung von Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen,
- Durchführung von Baukontrollen, Roh- und Schlussabnahmen,
- Abnahme fliegender Bauten.
Diese Einrichtung gehört zu Bauordnung und Denkmalpflege .
Standort
Lohstraße
Lohstraße 6 49074 OsnabrückKontakt
Dienstleistungen
- Abbruchanzeige
- Amtliche Vermessungen auf privaten Grundstücken
- Antrag auf Befreiung oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften
- Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Bauvorhaben
- Baugenehmigung
- Baugenehmigung für Werbeanlagen und Warenautomaten
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Fertigstellungsanzeige
- Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
- Genehmigung zur vorübergehende Nutzung von Räumen für Veranstaltungen
- Nachtragsbaugenehmigung
- Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids