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Digitaler Erhebungsbogen für Baugenehmigungen


Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt. 

Leistungsbeschreibung

Die Bauherrinnen und Bauherren oder die mit der Baubetreuung Beauftragten (Auskunftspflichtige) sind für Erfassung der Daten über den digitalen Erhebungsbogen verantwortlich. Hierzu ist zwingend der Online-Fragebogen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu verwenden.

Die Pflicht zur Abgabe des Erhebungsbogens umfasst sowohl genehmigungspflichtige Baumaßnahmen nach §§ 63 und 64 NBauO als auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 62 NBauO, so genannte Mitteilungsverfahren.

Bitte beachten Sie für das Ausfüllen und die Abgabe des Erhebungsbogens über den Online-Fragebogen den unten näher beschriebenen Verfahrensablauf!

Bitte wählen Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zunächst Niedersachsen als Bundesland aus.

Sofern es sich nicht um einen Abbruch (Bauabgang) handelt, wählen Sie im Bereich "Was möchten Sie tun?" den Punkt Erhebungsbogen für Baugenehmigung online ausfüllen aus.
Wenn Sie Ihre Auswahl mit "Ausführen" bestätigen, werden Sie durch den Online-Fragebogen geführt und müssen Angaben zu Ihrer Person, dem Vorhabengrundstück und der Baumaßnahme machen.

Am Ende des Fragebogens klicken Sie zum Abschluss auf "Drucken / PDF erzeugen".

Das hierdurch erzeugte Formular des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (Statistik für Baugenehmigungen) ist bei Antragstellung Ihrer Baumaßnahme über die digitale Bauplattform als Bauvorlage hochzuladen, bzw. nachträglich einzureichen, wenn das Formular nicht ordnungsgemäß zum Zeitpunkt der Antragstellung hochgeladen wurde.