Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
Vor Erlöschen der Gültigkeit einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids kann diese/r verlängert werden.
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung, die Teilbaugenehmigung und der Bauvorbescheid erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wurde oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden. Der Antrag muss zwingend vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Für die Einreichung von Anträgen ist die Authentifzierung über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) oder ein Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto / MUK) erforderlic. Der Nachweis der Identität erfolgt hierbei über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) oder ein Elster-Zertifikat.
Nachdem der Antrag digital bei der Stadt Osnabrück eingereicht wurde, wird der Vorgang bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im System aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben und über ihren Antrag entschieden.
Die Kommunikation erfolgt über die im Antrag angegebene E-Mailadresse!
An wen muss ich mich wenden?
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Stadt Osnabrück.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig nach der ursprünglichen Baugenehmigungsgebühr und beträgt mindestens 60,00€.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Amt/Fachbereich
FB61