Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids


Vor Erlöschen der Gültigkeit einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids kann diese/r verlängert werden.

Leistungsbeschreibung


Die Baugenehmigung, die Teilbaugenehmigung und der Bauvorbescheid erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wird die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.

Seit dem 01.01.2024 sind Anträge ausschließlich in digitaler Form zu stellen. Die Bearbeitung von Anträgen, die in Papierform eingereicht werden, wird daher abgelehnt und die Unterlagen werden unverzüglich zurückgeschickt.

Mitte des 1. Quartals 2024 wird das Nutzerkontos des Bundes (BundID) technisch in das Antragsverfahren eingebunden. Ab diesem Zeitpunkt kann die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO bei der Einreichung von Anträgen verwendet werden. Übergangsweise steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, die Anträge mittels Faxvollmacht einzureichen.

Ab dem 01.05.2024 ist die Einreichung von Anträgen gemäß § 3a NBauO ausschließlich über die Verwendung des Nutzerkontos möglich!

Die Einreichung von Anträgen mittels Faxvollacht ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!

Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen an die neue Antragstellung (Infoschreiben digitales Baugenehmigungsverfahren / Dokumentation BundID digitales Baugenehmigungsverfahren) vertraut. 

Für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung oder des Bauvorbescheides ist ein digitaler Antrag über den Antragsassistenten zu erstellen (siehe rechts unter "Links & Onlinedienste"). 

Verfahrensablauf


Nachdem der Antrag digital bei der Stadt Osnabrück eingereicht wurde, wird der Vorgang bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im System aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben. Im Anschluss wird ein Projektraum auf der digitalen Bauplattform (Conject) eingerichtet. Soweit Unterlagen mit eingereicht wurden, werden diese durch die sachbearbeitende Person bei der Bauaufsichtsbehörde auf die Plattform hochgeladen. Anschließend erhält die Person, die den Antrag eingereicht hat, eine E-Mail mit einem Einladungs-Link für die Bauplattform.

Dies kann bis zu 48 Stunden dauern. Von Rückfragen innerhalb dieses Zeitraums ist daher bitte abzusehen.

Auf der Bauplattform können im weitere Verfahren nachzureichende Unterlagen durch die verantwortliche Person hochgeladen (Ordner 11) und nach Erteilung der Verlängerung die Bescheide heruntergeladen werden (Ordner 50 und 51).

An wen muss ich mich wenden?


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Stadt Osnabrück.

 

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig nach der ursprünglichen Baugenehmigungsgebühr und beträgt mindestens 60,00€.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

 

Amt/Fachbereich


FB61

Kontakt

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