Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
Vor Erlöschen der Gültigkeit einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids kann diese/r verlängert werden.
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung und der Bauvorbescheid erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wird die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.
Für eine Verlängerung der Baugenehmigung oder des Bauvorbescheids senden Sie bitte eine Mitteilung an:
Bauordnung@osnabrueck.de
Bitte fügen Sie dieser Mitteilung die erforderlichen Informationen bei (siehe "Erforderliche Unterlagen").
Der Verlängerungsantrag kann gemäß geltender Übergangsvorschriften auch schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Osnabrück gestellt werden.
Stadt Osnabrück
Allgemeine Bauaufsicht
Lohstraße 6
49074 Osnabrück
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der formlose Antrag zur Verlängerung einer Baugenehmigung und der Bauvorbescheid ist unter der Angabe folgender Informationen an die Bauaufsichtsbehörde zu senden.
- Nennung des Aktenzeichens und Datum der Genehmigung
- Bezeichung der Baumaßnahme
- Angaben zum Baugrundstück
- Angaben zur Bauherrin / zum Bauherrn
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig nach der ursprünglichen Baugenehmigungsgebühr und beträgt mindestens 60,00€.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Amt/Fachbereich
FB61