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Baulasteneintragung


Die Eintragung einer Baulast kann zur Verwirklichung eines Bauvorhabens notwendig sein.

Leistungsbeschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihrer Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

Der erforderliche Inhalt der gesetzlich vorgesehenen Baulasten wird durch den Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Osnabrück vorgegeben. Sie sind den beigefügten Musterbeispielen (unter Dokumente "Musterbeispiele Eintragung Baulasten") zu entnehmen. Die Unterschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten bzw. Nießbrauchberechtigten oder Erwerber mit Auflassungsvormerkung des zu belastenden Grundstücks sind vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten oder öffentlich zu beglaubigen.

Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis der Stadt Osnabrück. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Mit der Baulast entstehen keine privatrechtlichen Ansprüche. Sie dient daher nicht dazu, privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Nachbarn zu dokumentieren. Es kann zusätzlich ein privatrechtlicher Vertrag bzw. eine Grunddienstbarkeit geschlossen werden.

Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis der Stadt Osnabrück wirksam.

Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge gegen Gebühr erteilen lassen: bauamt.osnabrueck.de/BauPortal

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die genannten Kontaktpersonen bei der Stadt Osnabrück.

 

  • Ausgefüllter Antrag auf "Eintragung einer Baulast" mit Unterschrift (via Antragsassistent. Siehe unter "Online-Angebote" den Antragsassistenten "Eintragung Baulastenverzeichnis") - 1-fach
  • Unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung des Veranlassers (Bauherr) (siehe unter "Online-Angebote") - 1-fach
  • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug, wird durch die Stadt Osnabrück besorgt) - 1-fach
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 – gemäß Bauantrag oder ein Auszug aus der Liegenschaftskarte - 1-fach
  • Maßstabsgerechte Pläne gemäß untenstehendem Muster zu Baulasten in Papierform DIN A4 oder DIN A3 - 1-fach

 

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen (Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis). Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

Die Baulastenauskunft kostet 30,-€/ Flurstück.

Die Eintragung bzw. Löschung kostet mind. 90,-€/Eintragung bis max. 2470,-€/Eintragung.

In die Gebühr fließen die Größe der Baulastfläche, der Bodenrichtwert und der Bearbeitungsaufwand ein.

 

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Kontakt

  • Verwaltung und Baurecht

Kontaktpersonen


  • Frau Riehemann
  • Sachbearbeitung Frau Mettlich
  • Sachbearbeitung Frau Wallenhorst
  • Sachbearbeitung Frau Wischmeier

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