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Baulastenverzeichnis Einsichtnahme


Information über eingetragene Baulasten können online abgerufen werden. 

Leistungsbeschreibung

Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, indem eine Grundstückseigentümerin oder -Eigentümer (Bauherrin/ Bauherr oder Nachbarin/ Nachbar) öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückes eintragen lässt. Informationen über eingetragene Baulasten können nach einmaliger Registrierung online abgerufen werden.

 

Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) von derzeit 30,00€ je Auskunft (Stand 12.05.2022) zzgl. der Kosten für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten.

 

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Kontakt

  • Verwaltung und Baurecht

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  • Frau Meyer

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