Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Information über eingetragene Baulasten können online abgerufen werden.
Worum geht es?
Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, indem eine Grundstückseigentümerin oder -Eigentümer (Bauherrin/ Bauherr oder Nachbarin/ Nachbar) öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückes eintragen lässt. Informationen über eingetragene Baulasten können nach einmaliger Registrierung online abgerufen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) von derzeit 30,00€ je Auskunft (Stand 12.05.2022).
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
-
Sachbearbeitung
Frau Strohkirch -
Sachbearbeitung
Frau Wischmeier -
Sachbearbeitung
Frau Mettlich