Baulastenverzeichnis Einsichtnahme


Information über eingetragene Baulasten können online abgerufen werden. 

Leistungsbeschreibung


Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, indem eine Grundstückseigentümerin oder -Eigentümer (Bauherrin/ Bauherr oder Nachbarin/ Nachbar) öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückes eintragen lässt. Informationen über eingetragene Baulasten können nach einmaliger Registrierung online abgerufen werden.

 

Welche Gebühren fallen an?


Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) von derzeit 30,00€ je Auskunft (Stand 12.05.2022) zzgl. der Kosten für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten.

 

Was sollte ich noch wissen?


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Amt/Fachbereich


FB61

Kontakt

  • Verwaltung und Baurecht

Kontaktpersonen


  • Frau Meyer
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