- Fertigstellungsanzeige
Ein Bauvorhaben wird mit der Fertigstellungsanzeige formal abgeschlossen.
Der Bauherr / die Bauherrin ist verpflichtet, diese Fertigstellungsanzeige bei seiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentum und/ oder Sondereigentum kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden.
- Baugenehmigung
Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen bedürfen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können.
- Baugenehmigung für Werbeanlagen und Warenautomaten
Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen und Warenautomaten ist ein gesonderter Bauantrag zu stellen.
- Antrag auf Befreiung oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften
In begründeten Fällen kann von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden (§ 66 NBauO).
- Nachtragsbaugenehmigung
Sofern während der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen Änderungen an den genehmigten Plänen (Tektur) vorgenommen werden, ist vor der veränderten Durchführung der Baumaßnahme eine Nachtragsbaugenehmigung einzuholen.
- Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung, aber einer Ausführungsgenehmigung und einer Gebrauchsabnahme.
- Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Bauvorhaben
Unter bestimmten Voraussetzung können Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet werden (§ 62 NBauO).
- Grundstücksteilung
Bei der Teilung eines Grundstücks sind die Vorschriften des öffentlichen Baurechts strikt zu beachten.